Auszug - Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung des kommunalen Grundstückes "Ärmel 14" im OT Senftenhütte

 
 
Haupt- und Finanzausschusses, Entwicklungsausschusses Chorin
TOP: Ö 5.4
Gremien: Entwicklungsausschuss Chorin, Haupt- und Finanzausschuss Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-081/2015 Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung des kommunalen Grundstückes "Ärmel 14" im OT Senftenhütte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase

Herr Polster verliest die Beschlussvorlage. Die Problematik wurde bereits besprochen, dazu führte Herr Polster bereits ein Telefonat mit dem Fachdienstleiter Herrn Schellhase. Dabei wurden folgende Eckpunkte festgelegt:

1. Ein Angebot durch die Firma IBE zur Planungsleistung für den Brandschutz liegt bereits vor => rund 5.000,00 €

2. um die rechtliche Nutzung herzurichten (Minimalanforderungen) sind Kosten in Höhe von 70.000,00 € einzuplanen.

 

Herr Luthardt ergänzt die Aussagen dahingehend, dass es im Interesse aller sei, dass eine weitere Nutzung angestrebt werden sollte. Der Neubau Kita Brodowin hat allerdings oberste Priorität. Für die Sanierung sollten auch mögliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

 

Herr Polster erklärt weiterhin, dass es sich hierbei um eine derzeitige Ist-Stand Darstellung handelt. Eine genaue Kostenaufstellung soll durch die Verwaltung / FD 60 erarbeitet werden.

 

Herr Horst verweist auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung, dass es noch andere Möglichkeiten gibt.

 

1. Bürger meldet sich zu Wort:

Es geht dabei um das gemeinschaftliche Leben in Senftenhütte. Die Priorität sollte darauf liegen, dass die Vereinsarbeit wieder aufgenommen werden kann. Die 70.000,00 € dienen nicht nur der Umnutzung, sondern auch der Sanierung. Sind solche Maßnahmen nicht förderfähig?

 

Herr Polster antwortet, dass die Gemeinde förderfähig ist, aber er weiß nicht, ob diese Maßnahme förderfähig sei.

 

Frau Kempe gibt zu bedenken, dass die Thematik nicht zerredet werden sollte.


Herr Mittag äußert sich kritisch, da es bereits eine Prioritätenliste gibt, und diese Maßnahme den finanziellen Rahmen der Gemeinde sprengen würde.

 

Herr Luthardt verweist noch mal darauf, dass alle möglichen Fördermöglichkeiten ausgenutzt werden sollten, bevor der Gedanke zerschlagen wird. Allerdings steht weiterhin der Neubau der Kita Brodowin im Vordergrund.

 

Herr Branding erklärt, dass die Dorfgemeinschaftshäuser im Mittelpunkt eines jeden Ortsteils stehen, man sollte dennoch nur das investieren, was machbar ist/wäre.

 

2. Bürgerin meldet sich zu Wort:

Die finanziellen Mittel der gemeinnützigen Vereine sind begrenzt, dennoch kann durch helfende Hände sehr viel in Eigenarbeit dazu beigetragen werden.

 

Herr Polster beendet die Diskussion und verweist auf die Gemeindevertretersitzung am 26.11.2015. Dazu soll die Verwaltung eine genaue Kostenschätzung für das Grundstück Ärmel 14 aufstellen und eine Beschlussvorlage einreichen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt das Ingenieurbüro für Bauplanung Eberswalde GmbH mit der Erstellung einer Genehmigungs- und Ausführungsplanung für die Umnutzung des Objektes Ärmel 14 in Senftenhütte zu einer Bürgerbegegnungsstätte zu beauftragen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen