Auszug - Stellenausschreibung Amtsleiter Bauamt (m/w/d)
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Die Vorsitzende erteilt dem Amtsdirektor das Wort. Herr Matthes erläutert die Vorlage.
Herr Krüger meldet sich zu Wort und äußert Kritik bzgl. dem letzten Punkt der Bewerberkriterien und dem Nachweis der sehr guten Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C2). Es entsteht eine kurze Diskussion, wie die Formulierung geändert werden könnte.
Frau von Cysewski meldet sich zu Wort und unterbreitet den Vorschlag, die Probezeit zu verlängern. Herr Krüger befürwortet diesen Vorschlag. Herr Matthes teilt mit, dass gemäß § 31 Abs. 1 TVöD eine Befristung möglich ist.
Frau Rehwinkel erkundigt sich, ob eine Übergabe bzw. Einarbeitung durch die aktuelle Bauamtsleiterin vorgesehen ist. Herr Matthes antwortet, dass eine Einarbeitung nicht vorgesehen ist, weil jeder Mitarbeiter unterschiedliche Arbeitsweisen hat.
Herr Matthes stellt zusammenfassend fest, dass die Stellenausschreibung bei den Bewerberkriterien sowie bei der Probezeit entsprechend geändert wird. Beschluss: Der Amtsausschuss des Amts Britz-Chorin-Oderberg beschließt das Stellenbesetzungsverfahren entsprechend der Anlage 1 zu AA-2025-026 durchzuführen.
Die Stellenausschreibung ist mit folgenden Änderungen zu aktualisieren: - Bei dem Punkt „sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift“ sind die nachfolgenden Angaben ersatzlos zu streichen.
- Die Probezeit soll 2 Jahre betragen; „befristet für die Dauer von zwei Jahren“ ist in der Ausschreibung einzufügen. Abstimmungsergebnis
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