Auszug - Umsetzung der Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
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Herr Marten erläutert kurz die Vorlage und führt aus, dass die Kostenbeitragssatzung im Finanzausschuss Britz thematisiert wurde. Im Ausschuss wurde die Frage nach der Aktualität der Kostenbeitragssatzung gestellt sowie über die Anlagen (hier die Staffelungstabelle) diskutiert.
Herr Marten führt aus, dass aus seiner Sicht keine Aktualisierung der Satzung erforderlich ist. Seitens der Verwaltung sowie der Gemeinde Britz sind keine Probleme mit den Anlagen bekannt.
Herr Marten gibt einen Ausblick und teilt mit, dass das Land Brandenburg unter Umständen ab dem 01. Januar 2027 eine Evaluierung des Kindertagesstättengesetz veröffentlicht.
Frau Spann ergänzt, dass der Kostendeckungsgrad in den Einrichtungen sehr gering ist und im Rahmen der Evaluierung des Kindertagesstättengesetzes über weitere Schritte nachzudenken ist.
Herr Wiese ergreift das Wort und äußert, dass aufgrund des geringen Kostenbeitrages die Eltern entlastet werden und die Gemeinde Britz eine attraktive Gemeinde für junge Familien ist. |
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