Auszug - Umsetzung der Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
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Herr Marten erläutert die Vorlage und verdeutlicht, dass beim Vergleich der vergangenen Haushaltsjahre bzgl. der Kosten für das Mittagessen die Frage aufkommt, ob der Zuschussbeitrag in Höhe von 1,87 €, den die Eltern und Personensorgeberechtigten zahlen, noch akzeptabel ist. Durch gestiegene Lebensmittelpreise sowie steigende Inflationsrate sollte seitens der Verwaltung eine Kalkulation des Zuschussbeitrages vorgenommen werden. Als mögliche Zeitschiene, zur Erarbeitung der Kalkulation, schlägt Herr Marten Januar 2026 vor.
Frau Spann erläutert, dass es für die Berechnung der „häuslichen Ersparnis“ verschiedene Modelle gibt, welche die Verwaltung im Detail betrachten wird. Weiterhin hat der Träger der Kindertagesstätte einen Handlungs- und Ermessensspielraum. Eine Möglichkeit ist, dass die Inflationsrate zugrunde gelegt werden könnte. Frau Spann stimmt der Zeitschiene grundsätzlich zu, bittet jedoch um Verständnis, wenn erste Arbeitsergebnisse ggf. erst im Februar 2026 vorgelegt werden können.
Herr Wiese erkundigt sich, wo der Zuschussbeitrag in Höhe von 1,87 € niedergeschrieben ist. Herr Marten antwortet, dass dieser Betrag seit dem 01.01.2018 in der Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz festgeschrieben ist. Herr Wiese befürwortet eine Kalkulation, da die Lebensmittelpreise in den vergangenen Jahren explodiert sind. |
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