Auszug - Vermietung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin - Antrag der Gemeinde Britz 2025
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Über den vorliegenden Beschluss gibt es keinen Diskussionsbedarf und nur die Anmerkung, dass geregelt werden muss, wer für Schäden aufkommt. Dazu erklärt Frau Lüdecke, dass dies vertraglich geregelt ist. Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vermietung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz für den Zeitraum 27.11.2025 bis 01.12.2025.
Abstimmungsergebnis
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