Auszug - Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Kloster Chorin
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Herr Dr. Engel als Werkausschussvorsitzender teilt mit, dass in Absprache mit Frau Dr. Siedler, der Auftrag an diese Firma vegeben werden soll, da man mit dieser Firma gute Erfahrungen gemacht hat. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 29 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) die Dr. Heilmaier & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Kloster Chorin zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
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