Auszug - Teileinziehung der öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen Kurze Straße, Kreuzstraße und Bergstraße (Tonnagebegrenzung) sowie Brauerstraße (Aufhebung der Ausnahmegenehmigung)
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Die Beschlussvorlage ist eine Möglichkeit, den LKW-Verkehr einzuschränken. Herr Herbst teilt mit, dass die Anwohner dies kritisch sehen, da sie sich selbst auch nichts mehr anliefern lassen können. Er schlägt vor, die Schilder ab der Gabelung Brodowiner-Straße/Waldstraße aufzustellen.
Forstfahrzeuge werden sich im Fall einer Tonnagebegrenzung eine Sondergenehmigung einholen. Somit wird der Forstverkehr nicht „ferngehalten“: Diese Möglichkeit besteht auch für die Anwohner im Falle einer Lieferung.
Herr Dr. Haase schlägt vor der Forst durchzustellen, dass diese im Kaufvertrag aufnehmen, dass die Holzkäufer sich dazu verpflichten, als Transportweg den Weg zur Klosterbrücke zu nutzen.
Der Amtsdirektor erklärt, dass die Schranken im Wald nicht mehr abgeschlossen werden, um Rettungswege offen zu halten.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen darin überein, den Beschlussvorschlag zunächst zurückzustellen. Herr Bibow bietet an, die Anwohner zu befragen um herauszufinden, wie relevant das Thema ist.
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