Auszug - Gratulation und Ehrung von Jubiläen in der Gemeinde Chorin
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Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage. Die Festlegungen der Gemeinde müssen dem am 1.11.2015 in Kraft getretenen Bundesmeldegesetz angepasst werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, ab dem 01.12.2015 die Ehrung von Geburtstagen für Bürger ab dem 70. Lebensjahr im Fünfjahresrhythmus und ab dem 100. Geburtstag jährlich vorzunehmen. Der Betrag zur Ehrung wird auf 10,00 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
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