Auszug - Gratulation und Ehrung von Jubiläen in der Gemeinde Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:03 - 20:03
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Brodowin
Ort: Dorfgemeinschaftshaus, Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 61, 16230 Chorin
CH-2025-018 Gratulation und Ehrung von Jubiläen in der Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Krüger stellt der Beschluss, der einstimmig angenommen wird, vor.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, rückwirkend zum 01.01.2025, die Erhöhung des Bürgermeisterfonds auf 2.000,00 Euro sowie die Erhöhung der Aufwendungen für Geburtstagsgratulationen auf 12,00 Euro.

 

Die Ehrung der Geburtstage 70., 75., 80. und 85. erfolgt künftig ausschließlich durch die Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Chorin. Ab dem 90. Geburtstag (90., 95. und ab 100. jährlich) werden die Jubilare ausschließlich durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Chorin geehrt. Der ehrenamtliche Bürgermeister kann diese Aufgabe an die Ortsvorstehern delegieren.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

8

8

-

-

-