Auszug - Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz" Gemeinde Britz Abwägungs- und Satzungsbeschluss

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.2 Beschluss:BR-065/2015
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-065/2015 Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz" Gemeinde Britz
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase

Unter Punkt 11.2 der vorgelegten Unterlagen ist eine Abwägung vorzunehmen. Vorgeschlagen wird:

 

„Der Umweltbericht wird inhaltlich um den Satz ergänzt, dass die ungenutzten Flächen entlang der ehemaligen Bahntrasse sich bereits sukzessiv zu einem Kiefer-Vorwald trockener Standorte entwickelt haben. Lediglich die südlichen Freifllächen, die an die vorhandene gewerbliche Nutzung angrenzen, werden weiterhin als Ruderalfluren bezeichnet, auf denen die Verbuschung ständig zunimmt und sich gleichfalls eine Entwicklung zum Wald hin abzeichnet.

Die Angabe zur Mindestflächengröße für eine Waldeigenschaft wird nicht mehr angeführt.“

 

Dem Vorschlag wird zugestimmt mit neun Ja-Stimmen und damit einstimmig.

 


Beschluss:

1.Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen

   der Behörden hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 geprüft.

 

2. Die amt. Amtsdirektorin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe
   der Gründe zu unterrichten. Hinweise von Bürgern sind nicht eingegangen.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes

    „Eisengießerei Britz“ in der vorliegenden Fassung vom 13.11.2015 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB

    als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Die amt. Amtsdirektorin wird beauftragt, die Aufhebungssatzung durch ortsübliche

    Bekanntmachung dieses Beschlusses gemäß § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 30.11.2015 Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 30.04.2016 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 31.12.2015 Status: 30.04.2016
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Das Verfahren ist abgeschlossen.