Auszug - Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz" Gemeinde Britz Abwägungs- und Satzungsbeschluss
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Unter Punkt 11.2 der vorgelegten Unterlagen ist eine Abwägung vorzunehmen. Vorgeschlagen wird:
„Der Umweltbericht wird inhaltlich um den Satz ergänzt, dass die ungenutzten Flächen entlang der ehemaligen Bahntrasse sich bereits sukzessiv zu einem Kiefer-Vorwald trockener Standorte entwickelt haben. Lediglich die südlichen Freifllächen, die an die vorhandene gewerbliche Nutzung angrenzen, werden weiterhin als Ruderalfluren bezeichnet, auf denen die Verbuschung ständig zunimmt und sich gleichfalls eine Entwicklung zum Wald hin abzeichnet. Die Angabe zur Mindestflächengröße für eine Waldeigenschaft wird nicht mehr angeführt.“
Dem Vorschlag wird zugestimmt mit neun Ja-Stimmen und damit einstimmig.
Beschluss: 1.Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen der Behörden hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 geprüft.
2. Die amt. Amtsdirektorin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe
3. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ in der vorliegenden Fassung vom 13.11.2015 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Die amt. Amtsdirektorin wird beauftragt, die Aufhebungssatzung durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses gemäß § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Das Verfahren ist abgeschlossen. |
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