Auszug - Sonntagsöffnungen nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG)

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.4 Beschluss:BR-069/2015
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-069/2015 Sonntagsöffnungen nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann

Herr Guse unterbreitet den Vorschlag, eine entsprechende Satzung erarbeiten zu lassen.

 

Dem wird mehrheitlich die Zustimmung erteilt und entsprechend der Zusatz zum Beschluss formuliert: „Eine entsprechende Satzung zum BbgLöG ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Ausnahmeregelung zum Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz:

 

Ladenöffnung an Adventssonntagen 2015:

 

Ladenöffnung an maximal zwei nicht aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

 

Am 06.12.2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Am 20.12.2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern sind der § 10 BbgLöG sowie die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

 

Eine entsprechende Satzung zum BbgLöG ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 30.11.2015 Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen
Termingerecht am 07.01.2016 realisiert Koordinierung:
Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Juliane Ness  
Termin: 25.01.2016 Status: 07.01.2016
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: