Auszug - Sonntagsöffnungen nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG)
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Herr Guse unterbreitet den Vorschlag, eine entsprechende Satzung erarbeiten zu lassen.
Dem wird mehrheitlich die Zustimmung erteilt und entsprechend der Zusatz zum Beschluss formuliert: „Eine entsprechende Satzung zum BbgLöG ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt folgende Ausnahmeregelung zum Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz:
Ladenöffnung an Adventssonntagen 2015:
Ladenöffnung an maximal zwei nicht aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Am 06.12.2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr Am 20.12.2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern sind der § 10 BbgLöG sowie die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.
Eine entsprechende Satzung zum BbgLöG ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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