Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2015
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Frau Gohlke führt aus, daß sich der Zuschußbedarf für die Kindertagesstätten und Schulen erhöht hat und damit die Wertgrenzen nach § 5 Absatz 4 der Haushaltssatzung des Amtes überschritten werden. Ein Nachtrag zum Haushaltsplan wird somit notwendig. Der höhere Zuschußbedarf ergibt sich aus der erforderlichen Anschaffung von Mobiliar, der Beauftragung von Ingenieurleistungen für den Abriß der Sanitäranlagen auf dem Schulgelände Oderberg, der Erhöhung der Schülerzahlen und auch der Erhöhung der Beträge aus den Kostenausgleichzahlungen. Auf Anfrage teilt Frau Gohlke mit, daß sich keine Änderungen zum Stellenplan ergeben.
Die Amtsausschußmitglieder stimmen über den vorliegenden Beschlußvorschlag ab:
Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2015.
Das Haushaltsvolumen wird festgesetzt auf: ordentliche Erträge des Ergebnishaushaltes5.968.150 EUR ordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushaltes5.834.300 EUR außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushaltes 0 EUR
Einzahlungen des Finanzhaushaltes6.176.150 EUR Auszahlungen des Finanzhaushaltes 6.276.100 EUR
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen der Kassenkredite auf 990.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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