Auszug - Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5.3
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-066/2015 Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann

Frau Spann macht deutlich, daß die 16 Wehren im Amtsgebiet nicht so unterhalten werden können, wie es erforderlich wäre.

 

Herr Kroha von dem Sachverständigenbüro Luelf & Rinke, das mit der Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes betraut wurde, gibt den Amtsausschußmitgliedern einen Überblick über die Situation der Wehren und der erforderlichen Prioritäten.

Seit 2012 konnten die Kameraden zum größten Teil mit der zwingend vorgeschriebenen und den aktuellen Vorschriften entsprechenden, persönlichen Schutzbekleidung ausgestattet werden. Ebenso konnten die Bedarfe (Ersatzbedarfe) an Geräten und Ausrüstungsgegenständen weitestgehend abgedeckt werden. Hier bestand ein enormer Investitionsstau, den es aufzuarbeiten galt.

Herr Kroha machte deutlich, daß in Niederfinow zwar ein neues Feuerwehrgebäude notwendig wäre, aber tagsüber kaum ausreichend Führungskräfte zur Verfügung stehen, um überhaupt die Einsatzbereitschaft sicher zu stellen. Dies liegt vor allem an außerhalb liegenden Arbeitsplätzen, so daß viele Kameraden erst in den Abendstunden oder am Wochenende zur Verfügung stehen. Da sich die Gefahrenpotenziale im Amtsbereich nur unwesentlich verändert haben, ist nur die Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes von 2012 erforderlich. Die Teil-Fortschreibung bezieht sich vornehmlich auf das Fahrzeugkonzept:

 

Soll-Konzept / Fahrzeuge (S. 16 GABP)

 

Priorität

Standort

Fahrzeug

0.

Liepe

MZF (zur Mitnutzung der Ortswehren Liepe, Hohenfinow und Niederfinow sowie zur Einsatzleitung)

1.

Parstein

TSF-W ( Ersatzbeschaffung für TLF 16 / W 50 Baujahr 1970)

2.

Sandkrug

TSF-W (Ersatzbeschaffung für KLF)

3.

Golzow

TSF-W (Ersatzbeschaffung für LF 16)

4.

Chorin

TSF (Ersatzbeschaffung KLF)

5.

Stolzenhagen

TSF (Ersatzbeschaffung TLF 16 / W 50)

 

Herr Püschel bemängelt, daß die gesamten finanziellen Auswirkungen nicht erkennbar sind, worauf hin Frau Spann deutlich macht, daß es hier zunächst nur um die Festlegung einer Reihenfolge geht, nach der in den nächsten Jahren verfahren wird.

 

Frau Gohlke informiert, daß im Amtshaushalt 2016 für Feuerwehrfahrzeuge 25.000 € eingeplant sind und in der mittelfristigen Finanzplanung jährlich etwa 150.000 € zur Verfügung stehen.

 

Frau Falke verliest den Beschlußtext. Die Amtsausschußmitglieder verständigen sich darauf, den Halbsatz:

 

„und stellt die finanziellen Mittel in den entsprechenden Haushaltsjahren zur Verfügung.“

 

zu streichen. Sie stimmen über den nunmehr geänderten Beschlußvorschlag ab:

 

 

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt die vorliegende Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

17

13

2

2

0