Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft (ergänzend zu Beschluss-Nr. AA-032/2015)

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5.5
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-069/2015 Rückübertragung der Schulträgerschaft (ergänzend zu Beschluss-Nr. AA-032/2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20

Frau Stiegler führt aus, daß die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt auf die amtsangehörigen Gemeinden zum 01.01.2016 nicht möglich sein wird. Derzeit fehle es noch an einem Beschluß der Gemeinde Niederfinow und auch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport habe u.a. eine Genehmigung zu dieser Aufgabenübertragung zu erteilen.

 

Auf Anfrage von Frau Peters-Pasztor erklärt Frau Stiegler, daß eine Übertragung der Schulträgerschaft auch im Laufe des Jahresmöglich ist und zitiert aus einem diesbezüglichen Runderlaß des Ministeriums.

 

Herr Polster schlägt vor, den Text der Beschlußvorlage dahingehend zu ändern, daß es anstatt:

 

„Der Amtsausschuss stimmt der Rückübertragung der Schulträgerschaft zum 01.01.2016 ... “

 

heißen soll:

 

„Der Amtsausschuss stimmt der Rückübertragung der Schulträgerschaft zum chst möglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.03.2016 ...“

 

Diesem Vorschlag von Herrn Polster wird zugestimmt.

 

Frau Stiegler informiert auf Anfrage von Herrn Püschel, daß die Schulumlage für die zurück liegenden Jahre theoretisch neu berechnet werden müßte. Dies erscheint jedoch aus ihrer Sicht unverhältnismäßig. Der Amtsausschuß wird mit einem gesonderten Beschlußvorschlag in einer der kommenden Sitzungen hierüber entscheiden können.

 

Frau Falke verliest den Beschlußtext mit der von Herrn Polster vorgeschlagenen Änderung:

 

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss stimmt der Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächst möglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.03.2016, auf die Gemeinden Britz, Chorin, Liepe, Niederfinow, Hohenfinow und der Stadt Oderberg unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Niederfinow ebenfalls die Rückübertragung fordert, zu.

 

Der Beschluss Nr. AA-032/2015 wird gleichzeitig aufgehoben.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

17

16

0

1

0

 


  Beschluss: 03.12.2015 Amtsausschuss geändert beschlossen
Mit Terminverzug am 26.10.2016 realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: Manuela Stiegler  
Termin: 01.03.2016 Status: 26.10.2016
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

17.12.2015 letzter notwendiger Beschluss aus den Gemeindevertretungen mit Rückgabeverlangen

 

28.12.2015 schriftliche Antragstellung auf Genehmigung des Schulträgerwechsels und der gleichzeitigen Rückübertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unter Vorlage aller Beschlüsse einschließlich Niederfinow.

 

Nachdem die vorgelegten Unterlagen vom MBJS gesichtet wurden, konnte festgestellt werden, dass es noch einige Dinge zu regeln gilt, bis es zu einer Entscheidung kommen wird. Es ist nicht damit vor Ende 2016 zu rechnen.

 

07.04.2016 positive Stellungnahme des Landkreises Barnim zur Rückübertragung

 

01.06.2016 Anhörung der Schulkonferenzen der Grundschulen in Britz und Oderberg

 

06.06.2016 Zustimmung der Schulkonferenz der Grundschule Britz liegt vor

 

16.06.2016 Zustimmung der Schulkonferenz der Grundschule Oderberg liegt vor

 

23.06.2016 Anhörung des Kreisschulbeirates

 

Der Bescheid des MBJS vom 19.10.2016 liegt in der Verwaltung vor seit dem 26.10.2016.