Auszug - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Nr. 01/12-C OT Sandkrug "Revitalisierung Ragöser Mühle"
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Frau Voigt: Der Beschluss wurde bereits am 31.05.2012 gefasst und soll nun noch einmal bekräftigt werden, weil bereits einige Zeit vergangen ist. Ein Widerspruch ist derzeitig nicht erkennbar. Frau Voigt beantwortet die Fragen der Gemeindevertretung. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes-Nr. 01/12-C OT Sandkrug „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ gemäß § 12 BauGB.
Vorhabenträger ist Frau Ilona Glawion, Karl-Bach-Str. 21 aus 16225 Eberswalde.
Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 in Form einer Offenlage über den Zeitraum von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2. Die Offenlage ist im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich entsprechend bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 entsprechend zu unterrichten und zu beteiligen.
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies soll gemäß § 12 Abs. 1 in einem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Chorin und dem Vorhabenträger detailliert festgeschrieben und vor dem Satzungsbeschluss beschlossen werden
Abstimmungsergebnis
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