Auszug - Vereinsförderung für das Jahr 2015

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
LI-027/2015 Vereinsförderung für das Jahr 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela Stiegler

Frau Kießling weist darauf hin, dass Herr Marschner, da er Vorsitzender der SG 49 Liepe e. V. ist, an der Diskussion und Abstimmung nicht teilnehmen darf (gemäß § 22 BbgKVerf). Herr Marschner übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Dr. Haase.

Frau Kießling teilt mit, dass auf der Grundlage des 2013 gefassten Beschlusses der Verein einen Betriebskostenzuschuss beantragt hat. Die Voraussetzungen für die Bezuschussung sind gegeben.

 

Herr Herbst bemerkt, dass der Antrag des Heimatvereins Liepe 2006 e. V. abgelehnt wurde. Frau Kießling ist der Antrag nicht bekannt, da auch Frau Stiegler Vereinsarbeit durchführt. Frau Gohlke erklärt, welche Kriterien die Bezuschussung eines Vereins gestatten. Die Unterstützung eines Lampion-Umzuges gehört nicht dazu.

 

Frau Kießling macht darauf aufmerksam, die Ausgabebelege für 2015 schnellstmöglich vorzulegen, um dann die Auszahlung tätigen zu können.


Beschluss:

In Durchführung des Beschlusses LI-03/2013 vom 05.02.2013 bewilligt die Gemeinde Liepe aus Ihrem Haushalt dem antragstellenden SG 49 Liepe e.V. für 2015 eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung in Höhe von 500,00 EUR.

 

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der HH-Mittel kommt der Zuwendungsbetrag nach Vorlage des Verwendungsnachweises noch 2015 zur Auszahlung. 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

5

0

2

1

 

Herr Marschner übernimmt wieder die Sitzungsleitung.


  Beschluss: 01.12.2015 Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen
Termingerecht am 16.12.2015 realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: Dagmar Kießling  
Termin: 31.12.2015 Status: 16.12.2015
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Die Abrechung ist erfolgt, der Bescheid verschickt und die Auszahlung angewiesen.