Auszug - Zukunft der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.6
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gaststätte "Schwarzer Adler" Brodowin
Ort: Gaststätte "Schwarzer Adler", Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 80, 16230 Chorin
CH-012/2014 Zukunft der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Entwicklungsausschuss

Amtsdirektor: Grundsätzlich ist diese Vorgehensweise zu begrüßen; die Förderfähigkeit dieser Maßnahmen wird aussichtsreicher eingeschätzt als die von Radwegen.

Herr Dr. Luthardt /Herr Polster: Der Entwicklungsausschuss (EWA) hatte in dieser Sache eine zeitweilige Arbeitsgruppe gebildet, die dazu auch beraten hat. Bürger müssen Vereine gründen. Änderungen sind mit dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) abgestimmt. Beide , EWA und HFA,

sprechen sich für die Annahme des Beschlusses aus.

 

Nach Diskussion werden nachfolgende Änderungen zum Beschluss CH-012/2014 festgelegt:

 

  1. Seite 2 unter Punkt 4 der letzte Satz „Eine private Nutzung muss ohne Einschränkungen möglich sein“. wird auf Antrag von Herrn Horst mit 9 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme gestrichen.
  2. Seite 2 nach d) wird eingefügt

e) dieser Beschluss schließt die Immobilien, die derzeitig für eine Gegenfinanzierung  

    anderer Projekte vorgesehen sind, aus


Beschluss:

  1.                                                                                                                                      Ein Verkauf der Dorfgemeinschaftshäuser entspricht nicht dem Leitbild für unsere Gemeinde und wird daher abgelehnt.
  2. Eigentümerin der Dorfgemeinschaftshäuser bleibt die Gemeinde Chorin. Ihr obliegt die bauliche Unterhaltung unter Ausnutzung von Fördermöglichkeiten für den ländlichen Raum. Die Sanierung der Häuser in Senftenhütte und Serwest haben dabei Vorrang.
  3. Ein zu gründender Verein, welcher ortsteilübergreifend wirkt, soll die Verwaltung der Dorfgemeinschaftshäuser übernehmen. Die rechtliche Grundlage dafür ist zu prüfen. Alle Möglichkeiten der Bewirtschaftung sind in Betracht zu ziehen. Die Gemeinde zahlt dafür einen Zuschuss (Ortsteilbuget).
  4. Die Nutzungssatzungen für die Dorfgemeinschaftshäuser müssen für jeden Ortsteil modifiziert werden. Die Ortsbeiräte sollen hier mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Eine private Nutzung muss ohne Einschränkung möglich sein.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

15

11

10

0

1

0