Auszug - Abschluss eines Leistungsvertrages über die Jugendkoordination und Jugendförderung zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und dem Landkreis Barnim
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Frau Kießling führt aus, daß die Finanzierung der Jugendarbeit nach einem Kreistagsbeschluß nicht mehr nach der Anzahl der Jugendlichen erfolgt und die bislang durch den Landkreis gezahlten Zuschüsse auf der Basis der Zahl an Jugendlichen des Jahres 2014 eingefroren wurden. Nunmehr wird die finanzielle Bezuschussung durch den Landkreis auf eine Budgetierung umgestellt, durch die das Amt und der Träger in die Lage versetzt werden sollen, die Mittelverwendung künftig flexibel dem jeweiligen Bedarf anpassen zu können. Der zu beschließende Leistungsvertrag mit dem Internationalen Bund als Träger der Jugendkoordination regelt die jeweiligen Rechte und Pflichten.
Frau Peters-Pasztor verweist darauf, daß in der Gemeinde Niederfinow kaum Jugendarbeit stattfindet. Ein gemeindlicher Anteil von 300 € monatlich erscheint dafür doch recht hoch
Herr Polster macht deutlich, daß der Vertrag nur wirksam wird, wenn alle Gemeinden zustimmen.
Die Vorsitzende, Frau Falke, verliest den Beschlußtext und läßt hierüber abstimmen:
Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendkoordination und der Jugendförderung ab 01.01.2016 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg mit dem Landkreis Barnim entsprechend der Anlage.
Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses bilden die Beschlüsse der Vertretungskörperschaften der amtsangehörigen Gemeinden über die vertragliche Weiterführung der Jugendförderung ab 01.01.2016.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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