Auszug - Errichtung einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot (Vz. 290.1) mit Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ (Zz. 1053-30) für das Gesamte Wohngebiet westlich der Eberswalder Straße, nördlich der Bergstraße, südlich der Choriner Straße.
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Frau Spann erwähnt, dass die Problematik ausführlich im letzten Bauausschuss unter Teilnahme von Frau Spann sowie Herrn Kerlikowsky, Landkreis, Untere Verkehrsbehörde ausführlich beraten und diskutiert wurde. Im Vorfeld fanden bereits zwei Begehungen zur Verkehrsproblematik in Britz statt, an denen ebenfalls der Bürgermeister und Frau Spann teilgenommen haben. In dem Anhörungsverfahren geht es um das Einbringen von Hinweisen bzw. Bedenken. Die 1. Anordnung vom Landkreis ist eingegangen. Die jetzigen Kosten betragen ca. 200,-- €. Frau Spann fragt, welche Vorstellungen von Seiten der Gemeinde es gibt.
Herr Zieger bemerkt, dass es im Beschlusstext richtig heißen muss: …östlich (statt westlich) der Eberswalder Straße … Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Schaffung einer Halteverbotszone im Bereich des Wohngebiets östlich der Eberswalder Straße, nördlich der Bergstraße, südlich der Choriner Straße.
Die bestehenden Parkmöglichkeiten bleiben bestehen und werden bei Bedarf nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung erweitert.
Abstimmungsergebnis
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