Auszug - Parzellierung des Baugebietes "An der Wiesenstraße" (ehem. Garagenkomplex)
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Nachdem Herr Guse den Sachverhalt dargestellt hat und mitteilte, dass die Verwaltung zwei Varianten zur Auswahl vorschlägt, entscheidet sich die Gemeindevertretung nach kurzer Diskussion für die Variante A als Grundlage zur Grundstücksaufteilung. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Parzellierung des Baugebiets „An der Wiesenstraße“ (ehem. Garagenkomplex) Flurstück 1160 tlw. der Flur 3 der Gemarkung Britz entsprechend der Variante A.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Teilungsvermessung in Auftrag zu geben und alle zur Veräußerung der Grundstücke vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen.
Auch die Teilfläche des Flurstückes 374/6 der Flur 3 der Gemarkung Britz (Anlage 3), die zu Straßenzwecken nicht benötigt wird, soll in die Parzellierung und Veräußerung der Grundstücke des Baugebietes „An der Wiesenstraße“ einbezogen werden.
Abstimmungsergebnis
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