Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2016
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Herr Guse bittet Frau Gohlke um kurze Ausführungen zum Haushaltsplan 2016.
Frau Gohlke weist auf die eingearbeiteten Änderungen hin und übergibt die Unterlagen. - bei Aufwendungen für Kredite – um 21.000,- Euro erhöht – der Betrag war nicht im Entwurf der Haushaltssatzung enthalten - Gesamtbetrag für Kita-Neubau 1.3 Mio. Euro in 2016 und in 2017 …… (§ 3 siehe Verpflichtungsermächtigung – Änderung nach Lesung im Finanzausschuss – Bau erfolgt in zwei Jahresscheiben
Der Stand der Rücklagen aus dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses kann nur auf Basis der vorhandenen Unterlagen ermittelt werden.
Frau Gohlke erörtert die übergebenen Anlagen, wie z. B. die Verbindlichkeitenübersicht, die Rücklagenübersicht, Rückstellungen Stand 1.1.2011, Sonderposten, Umlagen und Ergebnisentwicklung.
Wenn keine Rückzahlungen von vereinnahmten Gewerbesteuern anfallen, ist davon auszugehen, dass der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr und in den kommenden 7 Jahren möglich ist.
Herr Kappes wundert sich über die Erhöhung für Personalaufwendungen in 2017 und folgenden Jahren.
Frau Gohlke begründet die Steigerung damit, dass sich in den Kitas für die Erzieher und techn. Kräfte wegen Änderungen im Tarifvertrag die Personalaufwendungen erhöhen.
Frau Gersdorf bemerkt, dass der Finanzausschuss sich mit den Unterlagen zum Haushalt auseinandergesetzt und versucht hat, alles zu berücksichtigen.
Von Seiten des Finanzausschusses kann die Empfehlung gegeben werden, den Britzer Haushalt zu beschließen. Herr Marten gibt ebenfalls die Empfehlung von Seiten des Sozialausschusses. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 590.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Britz 2016 wurde mit ihren Anlagen der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim vorgelegt. Diese nahm am 31.05.2016 Stellung zu den vorgelegten Unterlagen. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr.2/2016 des Amtes B-C-O am 26.02.2016 sowie im Amtsblatt Nr. 1/2017 des Amtes B-C-O am 27.01.2017. Die Haushaltssatzung 2016 enthielt keine genehmigungspflichtigen Teile.
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