Auszug - Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Britz
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Frau Buse, Sachbearbeiterin Bauverwaltung, erläutert die beantragten Abweichungen und legt dafür noch weitere Ansichten und Bauzeichnungen vor.
Herr Gersdorf berichtet, dass der Bauausschuss zum Antrag beraten hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Abweichung von der Gestaltungssatzung zugestimmt werden kann. Das Gebäude ist von der Straße aus nicht einzusehen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz stimmt dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Gemeinde Britz im Zuge der geplanten Bebauung des Grundstückes Eberswalder Straße 49 (Flur 3, Flurstück 467/2) mit einem Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage zu. Das Wohnhaus kann mit einem 22° geneigtem Walmdach mit dunklen (anthrazitfarbenen) Dachsteinen und einem Dachüberstand von 60 cm sowie die Doppelgarage mit einem Flachdach und umlaufender Attika geplant werden.
Abstimmungsergebnis
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