Auszug - Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Britz

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.2
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-027/2016 Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase

Frau Buse, Sachbearbeiterin Bauverwaltung, erläutert die beantragten Abweichungen und legt dafür noch weitere Ansichten und Bauzeichnungen vor.

 

Herr Gersdorf berichtet, dass der Bauausschuss zum Antrag beraten hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Abweichung von der Gestaltungssatzung zugestimmt werden kann. Das Gebäude ist von der Straße aus nicht einzusehen.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz stimmt dem Antrag auf Abweichung von den  Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Gemeinde Britz im Zuge der geplanten Bebauung des Grundstückes Eberswalder Straße 49 (Flur 3, Flurstück 467/2) mit einem Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage zu. Das Wohnhaus kann mit einem 22° geneigtem Walmdach mit dunklen (anthrazitfarbenen) Dachsteinen und einem Dachüberstand von 60 cm sowie die Doppelgarage mit einem Flachdach und umlaufender Attika geplant werden.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

9

9

0

0

0