Auszug - Beanstandung Aufwandsentschädigungssatzung
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Herr Matthes erläutert den Sachverhalt. Der Verwaltung wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreises mitgeteilt, die bestehende Aufwandentschädigungssatzung der Gemeinde Liepe vom 11.04.2014 bis zum 31.03.2016 aufzuheben. Gleichzeitig soll die Gemeindevertretung Liepe eine Aufhebungssatzung beschließen. Da sich die Gemeinde Liepe in einer vorläufigen Haushaltsführung befindet, ist eine Zahlung von Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld nicht zulässig. Frau Stiegler ergänzt, dass die Gemeindvertreter Kosten für Zeitungen, Internet, Telefon, Fachliteratur und Reisekosten abrechnen können. Um das Verfahren zu vereinheitlichen wird von Frau Stiegler ein entsprechendes Formblatt erarbeitet und den Gemeindevertretern übergeben.
Herr Herbst fragt, wie der Stand in Sachen Klage der Stadt Oderberg bezüglich ihrer Aufwandsentschädigungssatzung ist. Frau Stiegler teilt mit, dass es nach Auskunft des Rechtsanwaltsbüros noch etwa ein bis zwei Jahre dauern kann bis ein Ergebnis vorliegt.
Im Beschlussvorschlag wird aufgenommen: „Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 03.05.2016 statt.“. Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, den Landkreis Barnim um Fristaufschub zu bitten und beauftragt gleichzeitig die Verwaltung zur nächsten Sitzung der Gemeindeveretretung eine Aufhebungssatzung als Beschluss vorzulegen. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 03.05.2016 statt.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Der Landkreis, Kommunalaufsicht, wurde vorab per E-Mail vom 08.04.2016 und mit Schreiben vom 15.04.2016 um Fristaufschub gebeten. Die Aufhebungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 11.04.2014 liegt mit BeschlussNr. LI-013/2016 der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vor. |
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