Auszug - Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Frau Falke gibt zur bekannten Thematik der Hauptsatzung die Diskussion frei.
Herr Marten ergreift das Wort und äußert sich positiv zu den getätigten Änderungen. So sei unter § 5 Absatz 3 wieder die schriftliche Stellungnahme unter konkreter Fristsetzung (vier Wochen) eingefügt worden. Weiterhin wurde unter § 5 Absatz 4 die Niederschrift mit Unterzeichnung des Sitzungsleiters wieder ergänzt, die in früheren Entwürfen nicht mehr aufgeführt war. Die Erhöhung der Wertgrenze bei Vergaben (§ 7 Absatz 1 Nummer 1) auf 10.000 Euro könnte man kritisch sehen, andererseits sei der Betrag seiner Meinung nach vertretbar.
Auch Herr Püschel ist der Meinung, dass realistisch betrachtet in der heutigen Zeit 10.000 Euro keinen so hohen Betrag darstellen. Frau von Cysewski schließt sich dieser Meinung an, auch wenn sie die Erhöhung ursprünglich skeptisch gesehen hat.
Die Mehrheit der Mitglieder äußert sich dahingehend, dass nichts in der Hauptsatzung in Stein gemeißelt ist und man es mit den 10.000 Euro einfach mal probieren sollte. Im Zweifelsfall senkt man den Betrag später wieder auf 5.000 Euro.
Frau Falke merkt an, dass man bei § 8 (Personalentscheidungen) im Bereich des TVöD-VKA auch die Entgeltgruppe 9 hätte festlegen können. Die Verwaltung argumentiert, dass die jetzt festgelegten Eingruppierungen vergleichbar seien.
Herr Polster weist darauf hin, dass der Standort des Bekanntmachungskastens im Ortsteil Golzow (Gemeinde Chorin) noch die alte Bezeichnung der Dorfstraße 10 trägt und es die Dorfstraße 10 schon seit Jahren nicht mehr gibt. Die Verwaltung sagt die Korrektur zu. Beschluss: Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Erlass einer neuen Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage. Gleichzeitig werden die Beschlüsse AA-025/2013 und AA-027/2013 vom 02. 05. 2013 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Hauptsatzung wurde im Amtsblatt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg im April 2016 veröffentlicht. Die Anzeige bei der Kommunalaufsicht erfolgte mit Schreiben vom 13.04.2016. |
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