Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr 2016
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Frau Gohlke entschuldigt die Kurzfristigkeit der Vorlage und erläutert den Entwurf. Herr Kindermann kritisiert grundsätzlich, dass die Vorlage einfach zu kurzfristig kam und er keine ausreichende Zeit hatte, sich den Haushalt genauer anzuschauen. Er stellt weiterhin fest, dass die Gemeinde mehr Einnahmen z. B. aus Einkommensteueranteilen erhält, aber prompt auch die Amtsumlage steigt und möchte wissen, ob es da einen Automatismus gibt. Herr Matthes verneint dies. Her Kindermann stellt weiterhin fest, dass die Mitarbeiter der Firma IPM, die helfen sollen die Haushalte in Ordnung zu bringen, Geld kosten und dieses Geld wird auf die Gemeinden umgelegt. Frau Gohlke hält dagegen, dass diese Kosten dadurch gedeckt wurden, dass ein halbes Jahr kein Amtsdirektor im Amt war und damit auch nicht bezahlt werden musste. Bei den Überschüssen stellt Frau Gohlke einen Fehler fest und verspricht, dies noch mal zu prüfen und nachzurechnen. Herr Kindermann fragt nach, wo die Einnahmen der Wohnungsverwaltung zu finden sind. Frau Gohlke erwidert, dass auf Grund der fehlenden Jahresabschlüsse diese noch nicht ausgewiesen sind.
Im Ergebnis der Diskussion ergeben sich folgende Änderungen am Haushaltsplanentwurf:
ProduktKontoGegenstandAnsatz bisherAnsatz neu
122015221090Baumpflege10.000 EUR12.000 EUR 122015431030Baumkataster10.200 EUR3.000 EUR 122015211001Abriss Scheune0 EUR10.000 EUR 281015271600Heimatfeste2.500 EUR3.000 EUR 424015318000Billardverein300 EUR1.300 EUR 541015221000Brückenprüfung, Durchlässe20.000 EUR15.000 EUR 551015221080Grünflächenpflege0 EUR12.000 EUR 553015221030Anonyme Grabstätte1.200 EUR3.000 EUR
Herr Kindermann kritisiert, dass die Vorlage des Haushaltsplanes zu kurzfristig kam und man eben noch zahlreiche Änderungen vorgenommen hat und doch gar nicht weiß, worüber man jetzt eigentlich abstimmt. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 120.000 EUR festgesetzt. Abstimmungsergebnis
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