Auszug - Tonnagebegrenzung für die Brauerstraße, Waldstraße, Bergstraße, Kreuzstraße und Kurze Straße
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Herr Dr. Haase äußert sich zum Vorschlag der Amtsverwaltung dahingehend, dass er die Sperrung für übertrieben erachtet.
Frau Behling begründet die Notwendigkeit der Sperrung mit der Tatsache, dass die Straßen über Gasleitungen führen.
Herr Manzke gibt zur Diskussion, ob es nicht reicht, die Straßen lediglich für die Forstwirtschaft zu sperren.
Herr Salle schlägt die Begrenzung mit 12 Tonnen vor, denn es ginge ja grundsätzlich um die Schwerlasttransporte.
Aus der Diskussion heraus verständigt man sich auf die Begrenzung mit 12 Tonnen für die Einmündungen von der Karl-Liebknecht-Straße in die Brauerstraße, in die Waldstraße und die Brodowiner Straße.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, die Brauerstraße, Waldstraße, und Brodowiner Straße jeweils von der Karl-Liebknecht-Straße aus für Fahrzeuge aller Art über 12 t zu sperren. Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte sind von der Regelung der Tonnagebegrenzung ausgenommen.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Verkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Bescheidung des Antrages die für seine Umsetzung notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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