Auszug - Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Marten ist der Meinung, dass unter Berücksichtigung des Flächenamtes und der Mitglieder mit weiteren Entfernungen zum Tagungsort Britz, eine Anhebung der Aufwandsentschädigungen sicherlich gerechtfertigt ist. Die Mitglieder diskutieren kurz über die verschiedenen Beträge und einigen sich darauf, sich an den Sätzen des Amtes Biesenthal-Barnim zu orientieren. Man einigt sich weiterhin darauf, die Satzung rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gelten zu lassen. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Erlass einer »Aufwandsentschädigungssatzung für das Amt Britz-Chorin-Oderberg« entsprechend der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage mit folgenden Änderungen:
Gleichzeitig werden die »Entschädigungssatzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin« vom 19. November 2001 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15. März 2002 und der Beschluss 21-06/2003 des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin vom 05. Juni 2003 aufgehoben. Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Aufwandsentschädigungssatzung wurde am 27.05.2016 veröffentlicht. |
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