Auszug - Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Parsteinsee, OT Lüdersdorf: Neuerrichtung der abflusslosen Schmutzwassersammelgrube, inkl. Herstellung der Grundleitung vom Sanitärraum des Feuerwehrgerätehauses zur Sammelgrube und Herstellung von 4 Stück Alarmparkplätzen mit Zuwegung zum Gebäude

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5.5
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-019/2016 Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Parsteinsee, OT Lüdersdorf: Neuerrichtung der abflusslosen Schmutzwassersammelgrube, inkl. Herstellung der Grundleitung vom Sanitärraum des Feuerwehrgerätehauses zur Sammelgrube und Herstellung von 4 Stück Alarmparkplätzen mit Zuwegung zum Gebäude
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann

Frau Falke erscheinen die Kosten für die Maßnahme relativ hoch. Herr Matthes sagt zu, dass die Kosten noch mal geprüft werden und der Amtsausschuss über das Ergebnis informiert wird. Herr Püschel meint dazu, dass ein Vorlage existiert und Summen benannt sind. Der Amtsausschuss muss der Verwaltung dann auch einfach mal vertrauen. Frau Gersdorf entgegnet, dass dies kein Problem wäre, wenn die Maßnahme mit einer positionsweisen Auflistung und Kostenschätzung untersetzt wäre. Dann kann man darüber problemlos entscheiden. Herr Guse ergänzt, dass dafür eigentlich Ausschüsse gedacht sind, in den Fachleute sitzen, die die Vorarbeit leisten und der Amtsauschuss dann nur noch entscheidet. Frau Peters-Pásztor mahnt jedoch an, dass die Ausschüsse die Arbeit der Verwaltung nicht ersetzen können.


Beschluss:

 

1. Der Amtsausschuss beschließt für den Standort Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Parsteinsee, OT Lüdersdorf die notwendige Neuerrichtung der abflusslosen Schmutzwassersammelgrube, inkl. Herstellung der Grundleitung vom Sanitärraum des Feuerwehrgerätehauses zur Sammelgrube und die Herstellung der erforderlichen 4 Stück Alarmparkplätzen mit Zuwegung zum Gebäude auf dem Grundstück der Gemeinde Parsteinsee, Flur 3, Flurstück 394 und stellt die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung.

 

2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Umsetzung der zuvor genannten Baumaßnahmen alle erforderlichen Schritte und Maßnahmen einzuleiten.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Angebote für die Leistungserbringung und Ausführung der zuvor genannten Baumaßnahmen einzuholen und jeweils dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

16

13

-

3

-