Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Oderberg

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 4.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:40
Raum: Rathaus Oderberg
Ort: Rathaus Oderberg, Berliner Straße 89, 16248 Oderberg
OD-005/2016 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:12.92

Herr Matthes bemerkt, dass der Einspruch über die Gültigkeit der Wahl nicht eindeutig begründet wurde, dieser ist  unzulässig  und wird zurückgewiesen. Frau Hähnel verliest die Beschlussvorlage und ruft zur Abstimmung auf.


Beschluss:

Nach Prüfung des Wahleinspruchs des gemäß dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) §§ 55 bis 57 beschließt die Stadtverordnetenversammlung Oderberg gemäß dem BbgKWahlG § 57 Abs. 1 Punkt 2 die folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

Die Einwendungen gegen die Wahl sind unzulässig und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

13

13

-

-

-