Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Oderberg
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Herr Matthes bemerkt, dass der Einspruch über die Gültigkeit der Wahl nicht eindeutig begründet wurde, dieser ist unzulässig und wird zurückgewiesen. Frau Hähnel verliest die Beschlussvorlage und ruft zur Abstimmung auf. Beschluss: Nach Prüfung des Wahleinspruchs des gemäß dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) §§ 55 bis 57 beschließt die Stadtverordnetenversammlung Oderberg gemäß dem BbgKWahlG § 57 Abs. 1 Punkt 2 die folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Die Einwendungen gegen die Wahl sind unzulässig und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
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