Auszug - Gemeindliches Einvernehmen im Rahmen der Trägerbeteiligung zum Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW km 80,15 in 16248 Liepe
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Herr Gollner hat Akteneinsicht bei der Verwaltung beantragt. Diesbezüglich stellt er die Frage an die Amtsverwaltung, welche Rechtsgrundlage es überhaupt für diese Maßnahme gibt? Für die geplante Brücke gibt es eine Finanzierungsplanung, allerdings nicht für die Straße. Wer genehmigt den Bau der Straße? Er kritisiert den mangelnden Informationsfluss der geplanten Maßnahme.
Herr Matthes erklärt, dass der Bund wahrscheinlich die Mittel zur Verfügung stellt. Die Straße wird voraussichtlich nur temporär vorhanden sein. Bei der Variante 3 ist lediglich eine dauerhafte Straße geplant und bei der Variante 4 wird alles über die Wasserstraße an- und abtransportiert.
Herr Gollner sieht die Sache dennoch kritisch, da es aus seiner Sicht keine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass andere Gemeinde eine Straße auf dem eigenen Gemeindegebiet bauen dürfen.
Herr Rafalski ergänzt, dass es dafür kein zwingendes Recht gibt.
Herr Butzkies möchte wissen, warum die anderen Gemeinden bereits viel früher diese Informationen hatten?
Frau Peters-Pasztor erklärt, dass die anderen Gemeinden in etwa zur gleichen Zeit darüber informiert worden sind.
Herr Rafalski verweist auf die Ausschreibung auf der Homepage der Amtsverwaltung, diese sei bereits seit 14.02.2014 veröffentlicht.
Herr Gollner bittet das Amt, die Rechtsgrundlagen für dieses Vorhaben zu benennen.
Herr Matthes verweist auf ein Planfeststellungsverfahren, welches dann auch gegen die Wünsche der Gemeinde aufgestellt werden kann. Er empfiehlt den Gemeindevertretern die Variante 4 zu wählen, da hier keine Straße benötigt wird. Die rechtlichen Grundlagen wird er aber in der nächsten Sitzung benennen.
Herr Gollner beantragt namentliche Abstimmung für diese Beschlussvorlage.
Namentliche Abstimmung:
Herr Rafalski:ja Herr Gollner:nein Herr Welk:ja Herr Rütz:ja Herr Butzkies:ja Frau Peters-Pasztor:ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, ihr gemeindliches Einvernehmen im Rahmen der Trägerbeteiligung zum Ersatzneubau Wegebrücke über die HOW km 80,15 in 16248 Liepe für die Vorzugsvariante (Variante 4) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
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