Auszug - Ergebnis der Rechtmäßigkeitsprüfung des Verkaufes "Alte Schule" OT Senftenhütte

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-028/2016 IV Ergebnis der Rechtmäßigkeitsprüfung des Verkaufes "Alte Schule" OT Senftenhütte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase

Herr Schellhase: Es wurde festgestellt, dass die Beschluss CH-022/2016  nicht gegen geltendes Recht verstößt. Er war also nicht vom Amtsdirektor zu beanstanden.

      Nach notarieller Beurkundung  muss der Vertrag durch die Kommunalaufsicht des Landkreis genehmigt werden. Sollte es dort Beanstandungen geben, werden diese der Gemeindevertretung wieder vorgelegt.

 

Herr Dr. Luthardt ist nach wie vor der Meinung, dass das Grundstück unter Wert verkauft wird,  schließlich gibt es auch einen  moralischen Wert.

 

Auf die Frage von Frau Kruppke, ob der Runderlass von 2009 aufgehoben ist, antwortet Herr Schellhase, dass die Genehmigungsfreistellungsverordnung nicht anzuwenden ist.