Auszug - Sicherung und Rekultivierung der Deponie Parstein - Artenschutzrechtliche Maßnahmen und faunistische Kartierung
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Herr Otto teilt mit, dass die Maßnahme (Rekultivierung der Deponie im OT Parstein) von der unteren Naturschutzbehörde gestoppt wurde. Somit bleibt erst mal die Maßnahme gesperrt. Um festzustellen wieviele und was für Tierarten sich auf der Deponie befinden, muss jetzt die Gemeinde eine Biologin dafür beauftragen. Sollten entsprechende Tierarten dort vorhanden sein, sollten die dann vergrämt werden, damit die Maßnahme weiter ausgeführt werden können.
Herr Richter erklärt, dass die untere Naturschutzbehörde sich widerspricht, erst soll man die Lebensräume der Tiere erhalten und dann sollen sie vergrämt werden. Warum lässt man die Deponie nicht einfach so wie sie ist.
Herr Otto erklärt, dass die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist, die Deponie fachgerecht abzudecken und entsprechend zu sichern.
Herr Matthes erklärt, dass die Gemeinde keine andere Wahl hat, da die untere Naturschutzbehörde einen entsprechenden Bescheid dazu erlassen hat. Das Vergrämen ist der geringstmögliche Eingriff, die dort lebenden Tiere zu verscheuchen/verjagen.
Herr Otto verliest den Beschlussvorschlag.
Es kommt zur Abstimmung. Beschluss: Die Gemeinde Parsteinsee genehmigt die vorstehende Eilentscheidung des Amtsdirektors im Einvernehmen mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Parsteinsee zur Fortführung der Sicherung und Rekultivierung der ehemaligen Deponie Parstein verbunden mit der Vergabe der Ingenieure GmbH und die Diplombiologin Simone Müller zu vergeben. Die finanziellen Mittel werden im Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
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