Auszug - Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Parkplatzes am Kloster Chorin

 
 
Haupt- und Finanzausschusses, Entwicklungsausschusses Chorin
TOP: Ö 5.2
Gremien: Haupt- und Finanzausschuss Chorin, Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Mo, 17.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-017/2014 Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Parkplatzes am Kloster Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Ulrich Hehenkamp

Frau Siedler erklärt, dass die derzeit gültige Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Parkplatz am Kloster Chorin aus dem Jahr 2008 datiert. Der Parkplatz gehört nunmehr aber zum Eigenbetrieb „Kloster Chorin“. Die entgeltpflichtige Benutzung des Parkplatzes soll zukünftig nicht mehr nur auf die Monate März bis Oktober begrenzt werden, sondern nach Möglichkeit ganzjährig gelten. Darüber hinaus soll Reisebussen und Krafträdern jetzt das kostenlose Parken ermöglicht werden.

 

Nach kurzer Diskussion einigt man sich zusätzlich auf die Aufnahme folgender Änderungen in Punkt 6 (Höhe des Entgeltes):

 

Je PKW                                                                      bis zu zwei Stunden                                          2,00 €

Je PKW                                                                      ganztägig                                                        3,00 €

 

Je Gespann (PKW + Wohnwagen)                            bis zu zwei Stunden                                          4,00 €

Je Gespann (PKW + Wohnwagen)                            ganztägig                                                        6,00 €

 

 

Der HFA / EA empfiehlt der GV einstimmig die Annahme der vorgelegten Beschlussvorlage mit den o.g. Änderungen.