Auszug - Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage „Bf Niederfinow“, Kreuzungsvereinbarung BÜ km 55,22

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
HO-019/2016 Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage „Bf Niederfinow“, Kreuzungsvereinbarung BÜ km 55,22
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Birgit Lüdecke

Herr Püschel und Herr Kindermann kritisieren, dass der genannte Anteil der Gemeinde Hohenfinow laut Vereinbarung auf »voraussichtlichen« Zahlen beruht und auch die Vorlage den Betrag mit »ca.« definiert. So etwas würde man privat nicht akzeptieren, warum also als Gemeinde? Herr Kindermann ergänzt, dass der kürzlich beschlossene Haushalt ohnehin schon vieles im Unklaren lies und man jetzt nicht noch ggf. höhere Anteile zu diesem Projekt darstellen kann. Sie empfehlen, den Anteil der Gemeinde hinreichend zu benennen und zumindest in der Vorlage die Bezeichnung »ca.« zu streichen, möglichst auch die Formulierung »voraussichtlich« in der Vereinbarung.

 

Da hierüber keine Einigkeit besteht, stimmen die Gemeindevertreter zunächst darüber ab, ob man die Vorlage unverändert zum Beschluss stellen will:

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

9

4

4

1

-

 

Somit wird im Folgenden über die unveränderte Vorlage abgestimmt.

 

Man weist vorsorglich darauf hin, dass der fertig gestellte Bahnübergang beim Winterdienst zu berücksichtigen ist.


Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 13 EkrG für die Erneuerung des Bahnübergangs BÜ „Bf Niederfinow“, Bahn-km 55,22 auf Grundlage des Kreuzungsplanes (Stand 07.12.2015) mit der DB Netz AG zu schließen.

 

2. Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die anteilig anfallenden Kosten nach § 13 Abs. 1 EkrG in Höhe von ca. 18.848,00 € zu tragen und in den Haushalt 2017 einzustellen.

 

3. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, Fördermittel für die Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (RiLi KStB Bbg) zu beantragen.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

9

6

3

-

-