Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz 2016
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Frau Gohlke spricht über die gesetzliche Notwendigkeit, einen Nachtragshaushalt für die Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2016 zu erlassen. Hauptsächlich sind geänderte Personalkosten der Grund. Diese erhöhen sich aufgrund neuer Tarifabschlüsse. Gleichzeitig erfolgte mit der Erarbeitung der Nachtragssatzung die Auflösung der Sonderposten aus den investiven Schlüsselzuweisungen, das Erfassen der außerordentlichen Erträge aus Grundstücksverkäufen und der Abschreibungen schon bis 2018 in Bezug auf den Bolzplatz und den Kita-Neubau.
Insgesamt schätzt Frau Gohlke ein, dass, wenn sich die Einnahmen der Gemeinde so wie bisher entwickeln, ein Ausgleich des Haushaltes auch mit den geplanten Investitionen weiter gesichert ist.
Frau Gersdorf berichtet aus dem Finanzausschuss, dass man sich mit den einzelnen Positionen des Nachtragshaushaltes auseinandergesetzt hat und im Ergebnis der Beratung dieser befürwortet werden kann. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 610.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Britz wurde mit ihren Anlagen der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim am 04.07.2016 vorgelgt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Kommunalaufsicht nahm mit Schrieben vom 12.09.2016 Stellung. In diesem wurde die Vorlage des Wirtschaftsplanes der GEG Britz mbH bis zum 14.10.2016 gefordert. |
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