Auszug - Grundsatzentscheidung zur Bebauung der Grundstücke ehemaliger Garagenkomplex
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Frau Buse stellt die Frage in den Raum, ob man die Bebauung im »Stadtvillenstil« in Britz zu lassen will. Seitens der Bauverwaltung wird eingeschätzt, dass das zu bebauende Gebiet ein selbständiges autarkes Baugebiet ist und im Grunde jegliche Bebauung zulässig sein kann.
Herr Gersdorf berichtet aus dem Bauauschuss. Man hat sich darauf verständigt, dass man sich der Moderne nicht verschließen soll. Heute wird anders gebaut als noch vor 20 Jahren. Wenn man möchte, dass junge Leute in Britz in Hauseigentum investieren, dann muss man auch bereit sein, die Trends zuzulassen. Der Bauauschuss erteilt aus diesem Grund dem Vorhaben ein positives Votum.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz stimmt einer Bebauung der Grundstücke im ehemaligen Garagenkomplex im in der näheren Umgebung vorhandenen Baustil mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss (ausgebildet als Sattel- bzw. Krüppelwalmdach), im Bungalowstil und im Stadtvillenstil zu.
Abstimmungsergebnis
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