Auszug - Sanierung Dorfteich Golzow, Umsetzung der Maßnahme
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Polster: Für die Dorfteichsanierung in den OT Chorin und OT Golzow wurde das Planungsbüro Dr. Marx Ingenieure GmbH, Eberswalde OT Spechthausen beauftragt. Für beide Ortsteile ergingen Fördermittelbescheide. Für den OT Chorin erfolgte bereits die Realisierung. Für den OT Golzow war hingegen der Fördermittelrahmen gesprengt. Im Endbescheid der ILB wurden die Fördermittel abgelehnt.
Die bestimmte Ersatzfläche (Bereich alter Schulgarten bis Dorfteich) mit gleichzeitiger Baufeldfreimachung war nicht mehr aktuell. Im September 2016 wurde diesbezüglich eine Nutzfläche bestimmt. Frau Voigt: Erläutert die notwendige Finanzierung der vorliegenden Beschlußvorlage. Zusätzliche Eigenmittel in Höhe von 60.000 € sind zur Verfügung zu stellen und in den Haushalt 2016/2017 einzustellen. Herr Matthes: Die Bereitstellung der Fläche ist nicht gut gelaufen. Nimmt Kritik mit. Die richtigen Kosten wären dann im Vorfeld deutlicher gewesen. Weiterhin erfolgt die Abstimmung mit dem Planungsbüro Dr. Marx und ZWA Eberswalde. Herr Dr. Marx: Macht Ausführungen zu den technischen Parameter des zum Einsatz kommenden Saug- und Spülbaggers. Mit dem Fräskopf und der gleichzeitig erfolgenden Spülung werden Feststoffe aus dem Wasser entfernt und das Teichwasser wieder zurückgeführt. Weiterhin erfolgt eine Trocknung durch entsprechende Technologie und eine Verwertung des Materials. Beispielsweise über Einplanierung/ Rekultivierung. Hier sind die Aufwendungen sehr hoch und eine Projektbetreuung, zur Flächengestaltung und das das Wasser nicht abfließt, erforderlich.
Herr Horst verließt nun die Beschlussvorlage und lässt abstimmen.
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Maßnahme zur Sanierung des Dorfteiches in Golzow durchführen zu lassen.
2. Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die zusätzlich erforderlichen Eigenmittel in Höhe von ca. 60.000,00 € zur Verfügung zu stellen und in den Haushalt 2016/2017 einzustellen.
3. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Umsetzung der Maßnahme zur Sanierung des Dorfteiches in Golzow alle erforderlichen Maßnahmen und Schritte einzuleiten.
4. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, entsprechende Angebote für die Leistungserbringung und Ausführung für die Umsetzung der Maßnahme zur Sanierung des Dorfteiches in Golzow einzuholen und jeweils dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |