Auszug - Erste Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin
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Frau Siedler erläutert die Beschlussvorlage. Herr Engel und Herr Polster als Vorsitzende des Werksausschusses und des HFA informieren, dass die Ausschüsse Zustimmung zum Beschluss empfehlen.
Folgende Änderungen sind jedoch vorzunehmen:
- Inkrafttreten am 1. 4.2014 - Pkt. 4. Parkplatz Kloster Chorin ist vollständig zu streichen
Der Amtsdirektor wird morgen entsprechende Aushänge veranlassen.
Beschluss: „Erste Änderung Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin auf der Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I S. 13), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin in ihrer Sitzung am 27.03.2014 folgende 1. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin vom 14.08.2012 beschlossen:
Abstimmungsergebnis
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