Auszug - Erste Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35
Raum: Gaststätte "Schwarzer Adler" Brodowin
Ort: Gaststätte "Schwarzer Adler", Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 80, 16230 Chorin
CH-016/2014 Erste Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Franziska Siedler

Frau Siedler erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Engel und Herr Polster als Vorsitzende des Werksausschusses und des HFA informieren, dass die Ausschüsse Zustimmung zum Beschluss empfehlen.

 

Folgende Änderungen sind jedoch vorzunehmen:

 

-          Inkrafttreten am 1. 4.2014

-          Pkt. 4. Parkplatz Kloster Chorin ist vollständig zu streichen

 

Der Amtsdirektor wird morgen entsprechende Aushänge veranlassen.

 

 


Beschluss:

„Erste Änderung Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin auf der Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I S. 13), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin in ihrer Sitzung am 27.03.2014 folgende 1. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin vom 14.08.2012 beschlossen:

 

  1. Ziffer 1.1.2 der Anlage 2 der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin erhält folgende Fassung:

 

Ermäßigte (Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Gäste von standesamtlichen Trauungen, Paketangebote)

2,50 €

 

  1. Die Erste Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sollten einzelne Regelungen dieser Änderung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.“

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

15

12

12

0

0

0