Auszug - Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband e.V. (KAV Brandenburg)
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Frau Stiegler erläutert kurz. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beauftragt den Amtsdirektor, die Mitgliedschaft beim KAV Brandenburg e. V. ab dem 01.01.2017 zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Am 21.09.2016 wurde der Aufnahmeantrag beim KAV gestellt.
Mit Schreiben vom 19.10.2016 wurde die Mitgliedschaft beim KAV bestätigt. Die Gemeinde Britz ist ab dem 01.01.2017 unter der Mitgliedsnummer V 405 als ordentliches Mitglied beim KAV geführt. |
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