Auszug - Satzung für die Nutzung von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
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Herr Marten möchte wissen warum es eine Änderung im §6 Abs.3 in der Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Britz gibt. Herr Wrana ergreift das Wort und erklärt, dass ursprünglich geplant war die Hausordnung als Anlage zur Satzung zu machen. Jetzt ist es allerdings nichtmehr so. So ist eine Änderung der Hausordnung schnell möglich. Beim Aufnahmegespräch mit den Eltern kann die Hausordnung übergeben und durch die Eltern unterschrieben werden. Der Ausschuss beschließt einstimmig, dass die Gemeindevertretung die Satzung der Gemeinde Britz zum Beschluss so vorgelegt wird.
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