Auszug - Kostenbeitragssatzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
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Herr Marten möchte wissen, ob es zur Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz Anfragen gibt. Es gibt keine Fragen. Frau Stiegler möchte die Vertragsgrundlage noch einmal überprüfen und klärt auf, dass Hort „Schulessen“ sei, ist so nicht ganz richtig. Es wird so behandelt. Wenn Kinder den Hort besuchen, muss das Geld auch dem Hort beigesteuert werden und bei Kindern die in der Schule sind und nicht im Hort betreut werden ist es Schulessen. Es muss eine ordentliche Zuordnung stattfinden. Der Sozialausschuss empfiehlt die Kostenbeitragssatzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz.
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