Auszug - Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 7.2
Gremium: Sozialausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 19.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-065/2016 Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

Die Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in der  Trägerschaft der Gemeinde Britz .

Fragen gibt es nicht dazu.

Herr Marten erläutert noch einmal die Änderungen und Ergänzungen.

Herrn Marten schlägt vor im §3 Abs.3 der Kostenbeitragssatzung „durch Änderung dieser Entgeltordnung“ gegen „durch Änderung dieser Satzung“ auszutauschen.

Herr Wrana ist dafür und erläutert, dass es hinter „der Staffelung der Grundbeiträge“  im § 6 Abs.3 der Kostenbeitragssatzung ergab sich bei der Kalkulation der Gebühren die Frage: „Was ist das erste und das zweite Kind?“, daher gab es eine Ergänzung, die dies erklärt.

Herr Marten möchte anhand von Berechnungsbeispielen sehen wie sich die neue Gebührensatzung auf die Gebühren auswirkt.

Am Beispiel bei einer Gebührenerhöhung von 188,00 EUR auf 400,00 EUR , fragt sich Herr Marten ob das was mit Familienfreundlichkeit zu tun hat. Auch wenn es nur Ausnahmen sind.

Frage ist auch warum es erst eine Bemessungsgrenze von 100.000,00 EUR gab und jetzt 60.000,00 EUR. Was würde es bedeuten, wenn diese Grenze bei 70.000,00 EUR liegt.

Herr Wrana erklärt, dass es bei den Beispielen wo die Erhöhung so stark ist, es sich um Vielverdiener handelt mit einem Bruttoeinkommen im Jahr von 63.000,00 EUR beziehungsweise 65.000,00 EUR und liegen nach der bisherigen Tabelle über dem Maximum und müssen daher den Höchstbetrag bei 50 Wochenstunden im Krippenbereich zahlen. Bei 70.000,00 Euro wären sie statt bei 400,00 EUR bei 356,00 EUR.

Herr Marten möchte wissen, wie man von 100.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR gekommen ist.

Herr Wrana ergreift das Wort und erklärt, dass die Obergrenze von 100.000,00 EUR erst einmal pauschal genommen wurde und mit der Zeit festgestellt wurde das die sehr Hochgegriffen ist. Tauchen in der Praxis so gut wie gar nicht vor. Man muss die Waage finden, dass man bei den Eltern mit einem realen Einkommen nicht zu wenig nimmt.

Frau Stiegler erläutert, alles was bis zu 400,00 EUR ist, zahlt die Gemeinde. 400,00 Euro ist der Kostendeckende Beitrag. Es ist jetzt wirklich zu entscheiden, wieviel kann sich die Gemeinde jetzt leisten. Diese Vielverdiener sind eher wenige.

Herr Matthes gibt zu bedenken ob man diese Steigung bei den Vielverdienern politisch vertreten kann.

Herr Guse ist der Meinung, dass man die eigene Satzung jetzt nicht in Frage stellen solle.

Herr Marten erklärt, dass man darüber diskutieren sollte und anhand der Beispielrechnung man auch sieht, was auf uns zukommt.

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Kostenbeitragssatzung mit der Änderung zu beschließen.