Auszug - Erste Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Britz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung beschließt die Erste Änderung der Hauptsatzung, sofern die Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage im Artikel 1, Pkt. 4 „Höhe des Streitwertes auf 500,-- €“ korrigiert wird. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Erste Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Britz« entsprechend der geänderten Anlage 1(unter 4. ist die Höhe des Streitwertes auf 500 Euro zu korrigieren) zu dieser Sitzungsvorlage.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |