Auszug - 2. Änderungssatzung der Gemeinde Britz über die Reinigung (Straßenreinigung/ Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Britz (Straßenreinigungssatzung)
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Frau Spann erörtert die Beschlussvorlage und die Satzung. Die Kurze Straße wird jetzt in die Reinigungszone III (Vorher I) eingeordnet - finanzielle Belastung 139 EUR p.a. . Die Straße Am Grund wird komplett gereinigt, so Herr Guse auf die Frage von Herrn Ahl. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Britz über die Reinigung (Straßenreinigung/ Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Britz (Straßenreinigungssatzung). Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
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