Auszug - Nutzung Festplätze

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-046/2016 Nutzung Festplätze
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Diskussionsschwerpunkte u. a.:

 

      die Ortsvorsteher zu jeder Veranstaltung zu informieren

      Absprachen zur Mahd ebenfalls mit den OV zu führen sind

      muss die Versicherung von 106,00 € in jedem Fall von den Vereinen gezahlt werden?

      Aufstellung von Toiletten nach Größe der Veranstaltung

 

Herr Krüger: Der Ortsbeirat empfiehlt die Annahme des Beschlusses mit den Änderungen.

 

Frau Spann Das Ordnungsamt prüft und erteilt die ordnungsbehördliche Genehmigung oder die Versagung.

 

Herr Horst schlägt vor, in den Beschlussvorschlag einzufügen bzw. zu streichen. Dem stimmen die anderen Gemeindevertreter zu.

 

Diese Änderungen sind im Beschluss kursiv dargestellt bzw. gestrichen.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt für die Festplätze in den Ortsteilen der Gemeinde    Chorin, die nicht dem Geltungsbereich der Sondernutzungssatzung unterliegen, die nachstehenden Konditionen.

 

Für die Nutzung der Festplätze für private Feiern oder Veranstaltungen durch Bürger Einwohner der Gemeinde wird ein Entgelt in Höhe von 50,00 EUR je Tag (24 h) erhoben. Für gemeindlich nicht ansässige Vereine  ist die Nutzung ausgeschlossen.

Für die Nutzung der gemeindlichen Festplätze für Veranstaltungen in Trägerschaft von Vereinen wird kein Entgelt erhoben. Durch die Nutzer ist die Gemeinde von jeglicher Haftung freizustellen (Haftungsausschluss).

Der Nutzer hat vor jeder Nutzung grundsätzlich bzw. nach Absprache mit dem Ortsvorsteher die Grünflächenmahd vorzunehmen oder dem Baubetriebshof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg mit einer Arbeitspauschale von 0,11 €/m²zu verpflichten oder sich Dritter zu versichern, die die Fläche des Festplatzes vollständig mähen.

Für die Bereitstellung von Strom wird grundsätzlich eine Pauschale von 10,00 EUR je Tag erhoben. Soweit vom Nutzer das außerturnusmäßige Mähen des Festplatzes gewünscht wird und er die Mäharbeiten nicht selbst vornimmt, beträgt die Arbeitspauschale 0,11 EUR je m². Der Festplatz ist in diesen Fällen grundsätzlich vollständig zu mähen.

Die Nutzungsabsicht ist beim Ortsvorsteher rechtzeitig anzuzeigen.

 

Die Entscheidungen über die Nutzungsvergabe sind durch die Amtsverwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung vorzunehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

8

0

0

0