Auszug - Beschluss über die Feststellung der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des Bebauungsplans Nr. 100 "Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung - Joachimsthaler Straße, Britz"
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Keine Wortmeldung! Beschluss: Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Feststellung der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ gemäß Anlage 1.
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte zum Wirksamwerden der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ (Ausfertigung, Beantragung der Genehmigung nach § 6 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauG) durchzuführen. Abstimmungsergebnis
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