Auszug - Beschluss über die Feststellung der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des Bebauungsplans Nr. 100 "Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung - Joachimsthaler Straße, Britz"

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 4.2
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-022/2014 Beschluss über die Feststellung der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des Bebauungsplans Nr. 100 "Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung - Joachimsthaler Straße, Britz"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Aileen Buse

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Feststellung der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ gemäß Anlage 1.

 

Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte zum Wirksamwerden der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ (Ausfertigung, Beantragung der Genehmigung nach § 6 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauG) durchzuführen.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

16

7

0

2

7