Auszug - Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)
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Frau Lüdecke informiert die Gemeindevertreter über den § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Brandenburg, dass die Gemeinde verpflichtet ist, Straßenbaubeiträge für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Einrichtungen und Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden, zu erheben. Grundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist eine wirksame Satzung, diese wurde mit den Umlagebeträgen für den Gehweg geändert, für den Bürger jetzt 30% statt vorher 50%, somit ist auch das Minimum der Umlage erreicht weniger geht nicht mehr.
Beschluss: Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
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