Auszug - Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten (Kostenersatzsatzung)

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15
Raum: Begegnungszentrum Lunow
Ort: Begegnungszentrum Lunow, Schulstraße 1, 16248 Lunow-Stolzenhagen
LS-012/2016 Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten (Kostenersatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Lüdecke informiert über die Satzung der Grundstückszufahrten, gemäß § 10 a Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Brandenburg können die Gemeinden bestimmen, dass ihr Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung von Grundstückszufahrten bzw. Gehwegüberfahrten zu den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen ersetzt wird. Grundlage für die Erhebung eines Kostenersatzes ist eine wirksame Satzung. Die Zufahrten sind zu 100% von den Anliegern zu zahlen.

 

Herr Gieseler äußert dazu, dass die Zufahrten doch zum Grundstück gehören, sonst würde der Bürger doch gar nicht auf sein Grundstück kommen.

 

Frau Gohlke berichtet, dass in der Gemeinde Britz bereits viele Straße erneuert wurden und dass bereits seit 1995/96 die Grundstückszufahrten zu 100% von den Grundstückseigentümer bezahlt wurden.


Beschluss:

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der vorliegenden Fassung.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

8

0

1

0