Auszug - Klockow-Haus
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bürger: Befürwortet das Klockow-Haus, sieht jedoch Bedenken: - die Zahl an die LAG stimmt nicht, da das Haus insgesamt rund 1,2 Mio. € kosten soll - AG Klockow-Haus hat Hinweise bereits gegeben:
- muss die Gemeinde das Infozentrum am Schiffshebewerk übernehmen - wer soll das Klockow-Haus kaufen, wenn die Gemeinde das Projekt dennoch auf Eis legen sollte
Bürger zeigt einen Grundrissplan und fragt nach, was die Bürger davon hätten? Das Ganze soll 1.000.000,00 € Kosten, welchen Nutzen haben die Bürger davon?
Herr Butzkies möchte wissen, warum die Firmen genommen werden müssen, um die Auflagen der Denkmalschutzbehörde zu erfüllen?
Frau Lüdecke erklärt, dass diese Firmen sich auf solche Beseitigungen von Auflagen der Denkmalschutzbehörde spezialisiert haben.
Herr Dr. Gollner fragt nach, was sich die Gemeinde in den kommenden Jahren dann noch leisten könnte? => Frage an Frau Gohlke. Das Projekt ist auf mehrere Jahre ausgelegt, was kann die Gemeinde dann zukünftig noch an finanziellen Mitteln anderweitig verwenden.
Frau Gohlke erklärt, dass 2017 die Einnahmen vom Parkplatz noch dem Gemeindehaushalt zu Gute kommen. Dadurch stünden der Gemeinde, nach heutigem Stand, rund 200.000,00 € zur Verfügung. Weiterhin sind die Mieteinnahmen separat dargestellt.
Frau Peters-Pasztor weist zwei Wege für das Klockow-Haus aus:
1. es handelt sich um eine nette Aktion, geht aber nicht und deshalb kann das Projekt eingestellt werden
oder
2. die Mitglieder der Gemeindevertretung machen weiter und übergeben die Änderungen an den Architekten, damit dieser den Bauantrag stellen kann.
Frau Lüdecke ergänzt, dass derzeit erst der Maßnahmenkatalog der Denkmalschutzbehörde abgearbeitet werden muss, damit der Bauantrag dann auch positiv entschieden werden kann. Ohne die Zustimmung der Denkmalbehörde wird keine Baugenehmigung zu Stande kommen. Für die Auflagenerfüllung muss zunächst eine Ausschreibung durchgeführt werden, um ein geeignetes Architektenbüro zu finden, diese Leistungen haben dann einen finanziellen Umfang in Höhe von 10.000,00 €. Eine Fristverlängerung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist bereits bis zum 29.02.2017 beantragt.
Bürger: Die Gemeinde soll das Gemeindezentrum am Schiffshebewerk übernehmen?
GV => Nein
Bürgerin: Die Entscheidung dahingehend sollte forciert werden, da ein nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept für das Objekt sinnvoll wäre.
Herr Dr. Gollner erklärt, dass man es prüfen müsste, da ein nachhaltiges Konzept sinnvoll ist
Es entsteht eine rege Diskussion zum Klockow-Haus. Herr Butzkies erklärt, dass sich bereits vor Baubeginn die Summe drastisch erhöht hat und er sieht die Obergrenze noch nicht erreicht. Den Aussagen des Architekten kann nicht getraut werden, da man ihn daraufhin nicht festnageln kann, dass die Gesamtsumme eine Million € nicht überschritten wird.
Herr Dr. Gollner erklärt daraufhin, dass das Projekt zu ³/4 gefördert wird und für den Eigenanteil von 250.000,00 € bekommt die Gemeinde ein Schmuckstück für das Zentrum.
Herr Nüßlein ergänzt, dass es eine Investition in die Zukunft ist, um auf den demographischen Wandel zu reagieren. Ein Zentrum für alle Generationen und Anlaufstelle für jeden.
Frau Peters-Pasztor stimmt den Aussagen von Herrn Nüßlein zu.
Herr Dr. Gollner erklärt weiterhin, dass die Fördertöpfe nicht abschließend sind. Diese können auch im Laufe der Zeit noch erhöht und die Fördersumme angepasst werden.
Frau Gohlke widerspricht, dass die ILB keine Nachzahlungen mehr ausbezahlt.
Bürger: Soll nicht lieber eine Bürgerversammlung dazu einberufen werden?
Herr Butzkies stimmt diesem Vorschlag zu, denn er wird ohne Bürgerbeteiligung dem Klockow-Haus nicht weiter zustimmen.
Herr Dr. Gollner weist daraufhin, dass derzeit noch keine genauen Zahlen und Ziele angegeben werden können, da man zurzeit noch in der Überlegungs- und Findungsphase ist. Erst wenn alles vorliegt kann eine Bürgerversammlung überhaupt einberufen werden.
Frau Lüdecke weist darauf hin, dass eine Entscheidung zur Ausschreibung für das Architektenbüro getroffen werden muss. Damit die Auflagen der Denkmalschutzbehörde erfüllt werden können. Der Antrag auf Fördermittel kann zwar gestellt werden, hat jedoch aufgrund der fehlenden Baugenehmigung keine Chance auf Bewilligung.
Frau Peters-Pasztor empfiehlt, dass Angebote eingeholt werden sollen und dann durch eine Eilentscheidung die Leistungen vergeben werden.
Entscheidung der GV: 1. Das Amt kann die Angebote einholen 2. die GV soll über die Angebote dann informiert werden 3. Eine Eilentscheidung kann dann nach erfolgten Votum der GV durch Frau Peters-Pasztor und dem Amt getroffen werden.
Frau Peters-Pasztor ergänzt weiterhin, dass die Diskussion über eine Bürgerversammlung in der nächsten Sitzung besprochen wird.
Bürgerin fragt nach, ob nicht eine Teilsanierung auch möglich wäre?
Frau Peters-Pasztor erklärt, je weniger Eigenmittel verwendet werden, desto geringer ist auch die Förderung.
Frau Lüdecke erklärt weiterhin, dass das Amt bei allen Treffen mit dem Architekten mit einbezogen werden sollte, damit alle den gleichen Sachstand haben.
Frau Peters-Pasztor ergänzt, dass das entsprechende Protokoll an Frau Lüdecke weitergeleitet wird. Die Änderungswünsche aus dem Protokoll sollen dann auch umgesetzt werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |