Auszug - Zweite Änderung der »Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin«

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-058/2016 Zweite Änderung der »Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Kloster Chorin«
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Siedler: Die Vorlage wurde intensiv im Werksausschuss beraten. Die Erhöhung der Preise erfolgt auf Grund von Berechnungen und auf Empfehlung des Steuerbüros. Die größte Anhebung wird bei den Individualtouristen erfolgen.

Herr Engel: Die Mittel fließen in die Besucherbetreuung und in die Umfeldgestaltung. Der Werksausschuss empfiehlt die Annahme des Beschlusses.

Herr Hildebrand:  möchte wissen, warum die Parkplatzgebühren nicht erhöht werden.

Frau Siedler: Diese Gebühren sollen evtl. im nächsten Jahr angepasst werden nach dem Umbau des Forstparkplatzes.

Frau Kempe gibt zu bedenken, dass das Kloster nicht mehr als Ruine anzusehen sei und  heute mehr Veranstaltungen, Ausstellungen u. ä. anbietet als in der Vergangenheit, so dass sich auch  aus diesen Tatsachen eine Preisanpasssung rechtfertigt.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Anlage 1 der »Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin« vom 26. Juli 2012, die zuletzt am 28. März 2014 geändert wurde, entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage mit Wirkung vom 1. April 2017 zu ändern.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0